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Benutzungsordnung

  1. Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt, erkennt damit diese am Kassenraum aushängende Betriebsordnung an.
  2. Die Benutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Verkehrsübungsplatzes Mettmann.
  3. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen benutzt werden, deren Führer im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sind.
  4. Personen, die nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, dürfen den Übungsplatz nur dann benutzen, wenn sie in Begleitung eines Führerscheininhabers sind. Die Begleitperson - der Führerscheininhaber - trägt die Verantwortung für das, was der Übende tut.
  5. Fußgänger - auch Kinder - dürfen den Übungsplatz nicht betreten.
  6. Auf dem Verkehrsübungsplatz darf im Interesse aller Besucher nicht schneller als 30 km/Std. gefahren werden.
  7. Bei allen Sach- und Personenschäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Schadensstifter gegenüber geltend gemacht werden. Der Verkehrsübungsplatz Mettmann hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss.
  8. Jeder Schadensfall, auch die Beschädigung von Verkehrszeichen und Einrichtungen des Verkehrsübungsplatzes, ist unverzüglich dem Platzwart zu melden.
  9. Den Weisungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, die der Benutzungsordnung zuwiderhandelnden Personen des Platzes zu verweisen.